
Unzureichende finanzielle Mittel, insb. das Fehlen von ausreichendem haftenden Eigenkapital , sind nach KWG ein Grund zur Versagung der Geschäftsbetriebserlaubnis bei Banken durch die BaFin. Was als ausreichend gilt, kann nur im Einzelfall entspr. dem vorgesehenen Geschäftsvolumen beurteilt werden, doch hat die BaFin als flexible Entscheidungs......
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